Fischereirechte

Fischereigrenzen in Main und Nidda

Die Fischer-Zunft zu Höchst am Main von 1347 Höchster Fischereigenossenschaft ist Inhaber des uneingeschränkten Fischereirechts im Main von der Hochheim-Kostheimer Gemarkungsgrenze (Main km 2,89) beidseitig bis zur Niederrad Schwanheimer Gemarkungsgrenze (Main km 30,8) sowie in der Nidda von der alten Nieder Straßenbrücke bis zur Mündung in den Main und als solche im Wasserbuch von Main und Nidda eingetragen.
Im Bereich von Strom-km 30,8 bis 26,0 besteht ein Koppelfischereirecht mit der Stadt Frankfurt (Main) beidseitig des Flusses. Von der Bonnemühle bei Strom-km 18,6 abwärts bis zur Hochheim-Kostheimer Gemarkungsgrenze bei km 2,89 besteht ein Koppelfischereirecht beidseitig mit der Stadt Flörsheim.

 

Hier haben wir Fischereirechte

  • Main:   von km 2,98 bis km 30,8
  • Nidda: von der alten Nieder Straßenbrücke bis zur Mündung in den Main