Angelerlaubnisscheine
Sie können bei der Höchster Fischerzunft Angelerlaubnisscheine kaufen.
Diese Angelerlaubnis gilt dann in der Nidda von der alten Nieder Straßenbrücke bis zur Mündung in den Main und im Main von km 2,89 bis km 30,8. Erwerber müssen einen gültigen Fischereischein besitzen. Als Angelgeräte dürfen je eine Friedfisch- und eine Raubfischangel mit einem Haken eingesetzt werden. Der Erlaubnisscheininhaber ist zur Schonung der Gewässer, Uferbepflanzung und der Reinhaltung der Ufer verpflichtet. Das Befahren der Uferwege, Wiesen und Felder, sowie das Abstellen von Kraftfahrzeugen auf unbefestigtem Gelände ist verboten.
Den Anordnungen der Fischereiaufseher ist unbedingt Folge zu leisten.
Zur Beachtung
Der jeweils gültigen „Verordnung über die gute fachliche Praxis in der Fischerei und den Schutz der Fische“, nach Hessischer Fischereiverordnung (HFO) ist nachzukommen. Darin sind Angaben über Fangverbote für Fische, Krebse und Muscheln, sowie Schonzeiten und Mindestmaße für Fische angegeben.
Besonders wird auf die angeführten Ordnungswidrigkeiten in der Verordnung hingewiesen.