Die Zunft

1347    Nach mündlicher Überlieferung bzw. heute nicht mehr vorhandener Urkunden, die aller Wahrscheinlichkeit halber in den Wirren des 30jährigen Krieges verloren gingen, wurde die Fischer-Zunft zu Höchst am Main  1347 gegründet.

1355    Im Jahre 1355 erhielt Höchst am Main vom deutschen Kaiser die Stadtrechte sowie das Marktrecht. Die Höchster Fischer verkauften ihre Fänge auf den Märkten in Höchst am Main, Frankfurt am Main und Mainz am Rhein.

 

 

 

1806    Die Stadt Höchst gehörte bis 1806 zu Kurmainz, nach der Säkularisation durch Napoleon bis 1866 zu Nassau und danach bis 1945 zu Preußen. Die selbstständige Stadt Höchst mit guter Infrastruktur und Jahrhunderte alter Mittelpunktfunktion, Gerichtsbarkeit sowie Amts- bzw. Kreissitz wurde 1928 zu Frankfurt (Main) eingemeindet. Die alte Fahne der Fischer- Zunft zu Höchst am Main mit dem nassauische Löwen und die neue Fahne mit Karpfen und gekreuztem Fahrbaum und Ruder auf blau-orange Grund erinnert an die nassauische Zeit von Höchst am Main, das Rad im Wappen von Höchst an die Zugehörigkeit zum Fürstbistum Mainz. Im ersten deutschen Kaiserreich, dem heiligen Römischen Reich Deutscher Nation, gehörten die Fischereigerechtsame (Fischereirecht) zunächst zu den kaiserlichen Regalien (Hoheitsrechten). Diese wurden vom deutschen Kaiser zunächst an den Kurfürsten, den Bischof von Mainz, übertragen, der gleichzeitig Reichskanzler und Ranghöchster der drei geistlichen und vier weltlichen Kurfürsten war. Der Kurfürst von Mainz verlieh die Fischereigerechtsame in Main und Nidda in seinem direkten Herrschaftsbereich an die Fischer-Zunft zu Höchst am Main.

1699    In 1699 erhielt die Fischer-Zunft zu Höchst am Main vom Kurfürsten von Mainz eine neue Zunftordnung und ein neues Zunftsiegel.

1876    Seit 1876 ist die Fischer- Zunft zu Höchst am Main von 1347 eine öffentlich-rechtliche Fischereigenossenschaft. Das eigene Fischereirecht ist durch Urteile des Reichsgerichts in Leipzig bestätigt.

1966    Eine neue Satzung wurde 1966 durch das Land Hessen, vertreten durch den Regierungspräsidenten in Darmstadt, als jetzigem Aufsichtsorgan bestätigt. Sie ist rechtsfähig durch staatliche Verleihung und tritt außergerichtlich und gerichtlich in eigenem Namen auf.