Strecke der Fischereierlaubnisscheine
-
Main von km 30,8 bis km 2,89
-
Nidda von der alten Nieder Straßenbrücke bis zur Mündung in den Main
Jahres-Erlaubnisschein
€ 25.-
gültig für das Kalenderjahr
Monats-Erlaubnisschein
€ 10.-
gültig für 31 Tage
Tages-Erlaubnisschein
€ 5.-
für einen Tag
Bedingungen
Die Preise gelten für Fischereieraubnisscheine, die für das Jahr 2024 ausgestellt werden. Die Erwerber eines Angelerlaubnisscheines müssen Inhaber eines gültigen Fischereischeines sein. Es gelten die gesetzlichen Mindestmaße und Schonzeiten in Hessen. Es ist die Verordnung über die gute fachliche Praxis in der Fischerei und den Schutz der Fische
(Hessische Fischereiverordnung - HFischV) einzuhalten. Es sind ausschließlich zwei (2) Angelruten erlaubt, je eine Fried- und ein Raubfischangel. Nicht erlaubt ist, in der unmittelbaren Nähe von Staustufen, Hafenbecken, Privat- oder Betriebsgeländen zu fischen. Es darf ebenfalls nicht von einem Boot gefischt werden. Der Erwerber eines Angelerlaubnisscheines muss am Ende eines Jahres die Fangergebnisse der Fischer-Zunft zu Höchst am Main mitteilen. Dies ist erforderlich, um die in §24 des Fischereigesetzes für das Land Hessen in der jeweils gültigen Form von dem Inhaber des Fischereirechts geforderten Maßnahmen zur Ermittlung und Erhaltung des Fischbestandes nachkommen zu können.