Häufig gestellte Fragen (FAQ) werden hier beantwortet!
Die Angelerlaubnisscheine können in den Verkaufsstellen erworben werden.
Ja, in regelmäßigen Abständen wird nach Hegeplan ein Besatz von Fried- und Raubfischen vorgenommen.
Ja, der Fischereierlaubnisschein ist Voraussetzung dass ein Angelerlaubnisschein erworben werden darf
Eine Spinnrute ist eine Raubfischangel. Davon dürfen sie eine benutzen.
In den Bedingungen des Angelerlaubnisscheins ist je ein Raub- und eine Friedfischangel je Angler (Besitzer des Angelerlaugnisscheins) erlaubt.
In der Nidda von der Mündung in den Main bis zur alten Nieder Straßenbrücke und
Im Main von km 2,89 bis km 30,8 jeweils beidseitig zum Fluß.
In gekennzeichneten Abschnitten, Staustufen, Industrieanlagen, Häfen sowie von einem Boot aus gilt keine Angelerlaubnis!
Nein, die Fischer-Zunft zu Höchst am Main ist eine Zunft nach dem Recht des öffentlichen Rechts. Die Mitgliedschaft wird von den Mitgliedern seit Alters her vererbt.